Nutzungsbedingungen des Software-Urhebers
Stand: 2010-04-13
1. Hersteller/Urheber
Die Firma ATLAS.ti Scientific Software Development GmbH aus Berlin (nachfolgend Lizenzgeber" genannt) ist Hersteller und Urheber der Standardsoftware "ATLAS.ti" (nachfolgend "die Software" genannt), nicht der Verkäufer der Software. Der Verkäufer und damit Vertragspartner des Kunden (nachfolgend der "Kunde" genannt) ist die Cleverbridge AG, Köln.
Der Lizenzgeber überlässt dem Kunden die Software im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbedingungen:
2. Lizenzarten
(1) ATLAS.ti bietet die Nutzung der Software in folgenden Lizenzarten an:
- Einzellizenz oder Mehrfachlizenz durch Kauf der Software
- Studentenlizenz
- Mehrfachlizenz durch Miete der Software
- Einzellizenz oder Mehrfachlizenz als sogenannte Ausbildungslizenz durch Kauf oder Miete der Software von staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen
(2) Der Kunde kann ferner eine kostenlose Anpassung ("Update") und eine kostenpflichtige Weiterentwicklung der Software ("Upgrade") erhalten, sofern der Lizenzgeber eine solche erstellt, wozu er nicht verpflichtet ist. Im Falle der Anpassung oder Weiterentwicklung wird der Kunde diese Version als Datenträger oder im Wege des Datenaustausches online von seinem Verkäufer, in der Regel der Cleverbridge AG aus Köln, übermittelt erhalten.
3. Einzellizenz, Studentenlizenz
(1) Wenn der Kunde eine Einzellizenz als verbilligte Studentenlizenz kaufen will, garantiert er, Vollzeit-Studenten einer anerkannter Bildungseinrichtungen / Hochschulen zu sein. Der Kauf einer Studentenlizenz erfordert einen schriftlichen Berechtigungsausweis (zum Beispiel Studentenausweis). Studentenlizenzen sind PERSÖNLICHE Lizenzen und können NICHT von oder durch Organisationen oder Institutionen (z.B. Hochschulen) erworben werden. Ein unter einer Studentenlizenz erworbenes Programm darf nicht auf einem Rechner einer Organisation oder Institutionen installiert und in keinem anderen Kontext als im Rahmen des angegebenen Ausbildungsgangs des Lizenznehmers von diesem eingesetzt werden.
(2) Der Kunde darf die Software an einen Dritten nur dann weitergeben, wenn sich dieser gegenüber ATLAS.ti GmbH schriftlich mit der Weitergeltung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Gibt der Kunde die Software an einen Dritten weiter, so stellt er die Nutzung der Software endgültig ein und behält keine Kopien zurück. Er überlässt dem Dritten die Datenträger und Handbücher im Original. Eine Weitergabe/Übertragung von Studentenlizenzen ist nicht gestattet.
4. Mehrfachlizenz
(1) Die Mehrfachlizenz berechtigt den Kunden, die Software seinen Mitarbeitern, und Angestellten zur Verfügung zu stellen. Sofern es sich bei dem Kunden um eine Ausbildungseinrichtung nach Ziffer 4. handelt, erwirbt er die Software in der Lizenzart "Ausbildung Mehrfachlizenz" und kann damit auch Studenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern etc. zugänglich gemacht werden. In jedem Fall ist die Nutzung der Software auf maximal die Anzahl von Personen beschränkt, die der Anzahl bestellten Mehrfachlizenz entspricht.
(2) Die Mehrfachlizenz erlaubt die Installation und gleichzeitige Nutzung des Programms auf mehreren Einzelrechnern des Lizenznehmers und/oder mehreren Workstations eines LANs (Serverinstallation plus Lightweight Client Installation).
5. Ausbildungslizenzen
(1) Berechtigt zum Erwerb von Ausbildungslizenzen der Software sind ausschließlich offiziell akkreditierte Bildungseinrichtungen, also von jeweils national zuständigen Akkreditierungskörperschaften anerkannte Einrichtungen. Hierunter fallen insbesondere: Universitäten und Hochschulen (einschließlich Fernstudien- und Weiterbildungsprogramme), wissenschaftliche und technische Schulen und Hochschulen sowie Berufsbildungseinrichtungen. Sofern es sich bei dem Kunden um eine solche Ausbildungseinrichtung handelt, garantiert der Kunde als solcher staatlich anerkannt zu sein.
Gemeinnützige Organisationen und staatliche Stellen sind nicht automatisch zum Erwerb verbilligter Ausbildungslizenzen berechtigt. Gemeinnützige Organisationen, die ATLAS.ti zu vergünstigten Konditionen erwerben möchten, wenden sich bitte direkt an ATLAS.ti. Staatliche und supranationale Einrichtungen (z.B. EU, UN, etc.) können derzeit ausschließlich Standardlizenzen (keine Ausbildungslizenzen!) erwerben; ein eigenes Preissystem steht hier im Moment nicht zur Verfügung.
Staatliche und supra-nationale Organisationen (z.B. EU, UN, etc.) könnern derzeit auschließlich Standardlizenzen (keine Ausbildungslizenzen!) erwerben; ein eigenes Preissystem steht hier im Moment nicht zur Verfügung.
(2) Durch die Bestellung einer Ausbildungslizenz erklärt sich der Kunde damit einverstanden, auf entsprechende Aufforderung unverzüglich einen rechtsgültigen schriftlichen Nachweis zu erbringen, aus dem sein Status als akkreditierte Bildungseinrichtung gemäß Absatz (1) ersichtlich wird. Wo ein solcher Nachweis nicht oder nicht ausreichend erbracht wird, besteht keine Berechtigung, die Software zu den Bedingungen und Preisen zu erwerben, die den Ausbildungseinrichtungen vorbehalten sind.
(3) Ausbildungslizenzen können außer von Bildungseinrichtungen auch von deren offiziellen Mitarbeitern und Angestellten - also Lehr- und Forschungspersonal - erworben werden.
(4) Sofern die Bestellung der Software von Angestellten des Kunden abgeschlossen wird, gilt auch für diese Personen die Garantieerklärung und die Nachweispflicht wie vorstehend beschrieben.
(5) Die Ausbildungslizenz verbietet jedweden kommerziellen Einsatz des Programms. Darin eingeschlossen sind ausdrücklich kommerziell durchgeführte Schulungen. Ausbildungslizenzen stehen ausschließlich anerkannten nicht-kommerziellen Ausbildungseinrichtungen und deren Personal zur Verfügung. (6) Der Einsatz des Programms unter einer Ausbildungslizenz ist ausdrücklich auf wissenschaftliche Lehre und Forschung beschränkt. Der administrative Einsatz an einer nichtkommerziellen Bildungseinrichtung gilt als kommerzielle Anwendung und ist daher unter einer Ausbildungslizenz nicht statthaft. (7) Nur anerkannte Bildungseinrichtungen (s.o.) und in Forschung und Lehre Beschäftigte solcher anerkannter Bildungseinrichtungen sind zu Erwerb und Nutzung von Ausbildungslizenzen berechtigt.
- Ausbildungs- und Standardlizenzen unterscheiden sich rechtlich, sind aber technisch identisch
- Die Software und Dokumentation sind derzeit nur in englischer Sprache verfügbar
6. Nutzungsbeschränkungen
(1) Der Kunde darf die Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatte der von ihm genutzten Hardware laden und die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
(2) Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
(3) Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen (ausgenommen die Dekompilierung nach § 69e UrhG) und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih sind nicht gestattet.
7. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach dem Erhalt der Software online auf der Website des Lizenzgebers unter Angabe der Seriennummer zu registrieren. Nur dadurch wird gewährleistet, daß der Kunde während der Dauer ihrer Nutzung der Software upgrades, updates der Software und Newsletter bzw. Teilnahme an Foren nutzen kann, soweit diese Leistungen vom Lizenzgeber angeboten werden. Außerdem kann der Lizenzgeber nur dadurch nachvollziehen, ob die Software ordnungsgemäß erworben wurde und genutzt wird.
(2) Der Kunde wird seine Daten nach dem Stand der Technik sichern. Er stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
(3) Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
8. Vertragsdauer / Rückgabeverpflichtung bei Miete der Software
Erwirbt der Kunde die Software zur Miete für die Dauer eines Jahres, verlängert sich der automatisch Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn der Verlängerung nicht spätestens 8 Wochen vor dem Vertragsende schriftlich widersprochen wird. Im Falle der Vertragsverlängerung ist der Kunde jeweils verpflichtet, die jährliche Nutzungsgebühr gemäß dem jeweils aktuellen Listenpreis zu bezahlen.
Wird der Vertrag gleich aus welchem Grund beendet ist der Kunde verpflichtet, die Originalsoftware (Diskette/CD-ROM/DVD) nebst Benutzerhandbuch an den Lizenzgeber oder den Vermieter zurück zu geben. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die Software von sämtlichen Festplatten, Arbeitsspeichern und sonstigen Arbeitsplätzen zu löschen und hat sicherzustellen, dass die Software weder durch ihn, seine Arbeitnehmer und Mitarbeiter oder durch registrierte User weiter genutzt werden kann, was er dem Lizenzgeber oder Vermieter schriftlich zu versichern hat.
9. Datenschutz
(1) Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass der Lizenzgeber seine Daten im zur Aufrechterhaltung der Nutzungsrechte erforderlichen Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt und speichert. Unter keinen Umständen werden solche Daten an Dritten übermittelt.
(2) Ferner willigt der Kunde ein, daß der Lizenzgeber den Namen und Art und Zweck des Kunden für Referenzzwecke verwenden darf.
