Bedingungen Ausbildungslizenzen

    Berechtigte Einrichtungen

    Berechtigt zum Erwerb von ATLAS.ti-Ausbildungslizenzen sind ausschließlich offiziell akkreditierte Bildungseinrichtungen, also von jeweils national zuständigen Akkreditierungskörperschaften anerkannte Einrichtungen. Hierunter fallen insbesondere: Universitäten und Hochschulen (einschließlich Fernstudien- und Weiterbildungsprogramme), wissenschaftliche und technische Schulen und Hochschulen sowie Berufsbildungseinrichtungen.

    Ausbildungslizenzen können außer von Bildungseinrichtungen auch von deren offiziellen Mitarbeitern und Angestellten - also Lehr- und Forschungspersonal - erworben werden. Für Studenten stellen wir zusätzlich reduzierte Studentenlizenzen zur Verfügung (Informationen finden Sie hier.)

    WICHTIG: Wir behalten uns vor, jederzeit einen schriftlichen Berechtigungsnachweis über den Ausbildungsstatus zu verlangen. Dieser Berechtigungsnachweis besteht in einer rechtskräftigen Bestätigung darüber, dass eine Einrichtungen oder deren Angestellte(r) tatsächlich offiziell anerkannten Status besitzen bzw. dass ein gültiges Angestelltenverhältnis besteht. Durch ihre Bestellung einer Ausbildungslizenz erklären Sie sich damit einverstanden, auf entsprechende Aufforderung einen solchen rechtsgültigen schriftlichen Nachweis unverzüglich zu erbringen. Wo ein solcher Nachweis nicht oder nicht ausreichend erbracht wird, sind wir berechtigt, die Preisdifferenz zwischen Ausbildungs- und Standardlizenz nachzufordern.

    Die Ausbildungslizenz verbietet jedweden kommerziellen Einsatz des Programms. Darin eingeschlossen sind ausdrücklich kommerziell durchgeführte Schulungen. Ausbildungslizenzen stehen ausschließlich anerkannten nicht-kommerziellen Ausbildungseinrichtungen und deren Personal zur Verfügung. Der Einsatz des Programms unter einer Ausbildungslizenz ist ausdrücklich auf wissenschaftliche Lehre und Forschung beschränkt. Der administrative Einsatz an einer nichtkommerziellen Bildungseinrichtung gilt als kommerzielle Anwendung und ist daher unter einer Ausbildungslizenz nicht statthaft. Nur anerkannte Bildungseinrichtungen (s.o.) und in Forschung und Lehre Beschäftigte solcher anerkannter Bildungseinrichtungen sind zu Erwerb und Nutzung von ATLAS.ti-Ausbildungslizenzen berechtigt.

    Non-Profit Organisationen, Behörden, Staatliche Einrichtungen

    Gemeinnützige Organisationen (sofern sie nicht akkreditierte Bildungseinrichtungen im oben definierten Sinne sind) sind nicht automatisch zum Erwerb verbilligter Ausbildungslizenzen berechtigt! Gemeinnützige Organisationen, die ATLAS.ti zu vergünstigten Kondfitionen erwerben möchten, wenden sich bitte direkt an uns (Kontakt über das ATLAS.ti Support Center).

    Die ATLAS.ti GmbH unterstützt weltweit zahlreiche Non-Profit-Organisationen, NGOs und Institutionen mit Spenden und besonderen Ermässigungen. Trotzdem behalten wir uns in jedem Fall die Prüfung des konkreten Einzelfalls vor, bevor wir eine Organisation durch Preisnachlässe oder auf andere Weise unterstützen.

    Staatliche und supra-nationale Organisationen (z.B. EU, UN, etc.) könnern derzeit auschließlich Standardlizenzen (keine Ausbildungslizenzen!) erwerben; ein eigenes Preissystem steht hier im Moment nicht zur Verfügung.

    Bitte beachten

    • Ausbildungs- und Standardlizenzen unterscheiden sich rechtlich, sind aber technisch identisch
    • ATLAS.ti-Software und Dokumentation sind derzeit nur in englischer Sprache verfügbar



    Stand: May 20 2008